- Grundstück280m²
- Wohnimmobilie
- Zum Kauf
Objektbeschreibung:
Sie möchten sich mit Ihrer Familie ein neues Zuhause schaffen? Dann könnte dieses kleine, schöne Grundstück sehr interessant für Sie sein.
Hier können Sie sich Ihren Traum vom eigenem Häuschen mit einem kleinem Garten verwirklichen und es nach Ihren eigenen Wünschen gestalten.
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohngegend und bietet daher ein angenehmes Umfeld. Es ist besonders für Familien mit Kindern ideal, denn in der Nachbarschaft leben einige Familien, so dass Spielpartner schnell gefunden sind.
Die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Grenzbebauung zum Nachbarn wird gerade bearbeitet und ist in der Genehmigungsphase. Gerne können wir alles weitere bei einem Termin vor Ort oder bei uns im Büro besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Lagebeschreibung:
Die niederbayerische Landeshauptstadt Landshut mit über 80.000 Einwohner ist für ihren hohen Wohn- und Freizeitwert bekannt. Das Grundstück befindet sich in einer bevorzugten Wohngegend der Fachhochschulstadt.
Altstadt sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einkaufszentrum, Restaurants, Bäcker, Metzger, usw.) sind binnen weniger Autominuten zu erreichen. Für die medizinische Versorgung stehen Ärzte, Krankenhäuser sowie Apotheken in der Nähe zur Verfügung. Ferner gibt es in Landshut ausreichend Bildungsmöglichkeiten, Schulen aber auch Kindergärten und Kindertagesstätte.
Durch die gute Infrastruktur und dem Verkehrsnetz lassen sich auch diese Örtlichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem auffinden. Außerdem sind auch umliegende Städte wie München, Freising, Regensburg, Dingolfing durch die schnelle Anbindungen auf die Autobahn und den Bundesstraßen schnell anzufahren. Für die Erholung und die Ausübung eigener Freizeitaktivitäten sorgen Fahrrad- und Spazierwege oder nahgelegene Sportplätze.
Entfernungen:
Innenstadt: ca. 5 min
Bahnhof: ca. 10 min
Autobahn: ca. 10 min
Flughafen MUC: ca. 25 min
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Sonstiges:
Courtageinformation:
Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung mit uns oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach der am 23.12.2020 in Kraft getretenen, gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Zahlung ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Bismarck Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer sowie dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).
Hinweis:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Verkäufer/ Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ist ohne unsere Zustimmung untersagt und löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich unter Quellenangabe mit. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
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