AGB


1. Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.


2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die von der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.


3. Angebote

Die Angebote der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskunfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters, zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.


4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG im Falle des Ankaufs, Tausches oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursachlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.


5. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrages/Tauschvertrages/Mietvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne die Teilnahme der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG, so ist der Kunde verpflichtet, der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruches zu erteilen.


6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision und die Verkäuferprovision 2,38% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 2,38 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, jeweils inkl. 19% der ges. MwSt.


7. Doppeltätigkeit

Die Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.


8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG sämtliche Aufwendungen, die der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wurde, als Schaden zu ersetzen.


9. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG garantierten bestimmten Eigenschaften berüht.


10. Informationspflicht nach VSBG

Die Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Falle einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Bismarck Immobilien GmbH & Co. KG und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut.


Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.